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Eigentümerversammlung

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Für die Ordnung gemeinschaftlicher Begebenheiten sieht das Wohneigentumsgesetz (WEG) die so genannte Eigentümer- versammlung vor. Die Eigentümerversammlung setzt sich aus den derzeitigen Eigentümern zusammen und ist vergleichbar mit der Mitgliederversammlung eines Vereins. Die Versammlung regelt die Abläufe innerhalb der Duisburger Wohnungseigentümer- gemeinschaft. Die Wohnungseigentümer sollten mindestens einmal im Jahr zur Versammlung zusammentreten, um gemein- schaftliche Abstimmungen über die Abrechnung des vergangenen Wirtschaftsjahres und über den Wirtschaftsplan des anstehenden Jahres zu fassen. Die ordentliche Eigentümerversammlung wird in der Regel von der beauftragten und bestellten Duisburger Hausverwaltung einberufen und geleitet.

Ablauf einer Eigentümerversammlung (Beispiel)

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit

    • Bei der Erstversammlung müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile versammelt sein.
    • Bei Wiederholungsversammlungen ist die Beschlussfähigkeit unabhängig von den versammelten Miteigentumsanteilen gegeben.
  2. Aufruf der Tagesordnungspunkte z.B.:

    • Beschluss des Wirtschaftsplanes
    • Einzugsermächtigungen für Hauskonten
    • Wahl von Vertretern der Eigentümerversammlung in den Beirat (Überwacht die Arbeit des Verwalters)
    • Unterzeichnung/Erneuerung des Verwaltungsvertrages
    • Erfahrungsaustausch
    • Beschlüsse über abzuschließende Verträge (Hausmeister, Wartungsverträge usw.)
    • Beschluss über neue Hausordnung
    • Definition/Neufassung der Teilungserklärung
    • Verschiedenes
  3. Abstimmungen

    • Die Abstimmungen können nach Miteigentumsanteilen oder nach "Köpfen" durchgeführt werden. Die Ergebnisse der einzelnen Durchgänge und Abstimmungen werden im Protokoll vermerkt. Die Abstimmungen können auf Wunsch eines Eigentümers geheim erfolgen.