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Verwaltungsbeirat

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Die Wohnungseigentumsgemeinschaft hat die Möglichkeit gemäß § 29 WEG einen Verwaltungsbeirat zur Unterstützung der Hausverwaltung Duisburg zu wählen. Die Tätigkeit im Verwaltungsbeirat ist, soweit nicht anders geregelt, ehrenamtlich und ohne Anrecht auf eine Vergütung. Ein Mitglied des Verwaltungsbeirates kann kurzfristig zurücktreten. Die Wahl eines Beirates ist gemäß dem derzeitig gültigen Wohneigentumsgesetz (WEG) nicht zwingend erforderlich. Somit kann die Teilungserklärung oder die Gemeinschaftsordnung der jeweiligen Duisburger Gemeinschaft die Bestellung eines Verwaltungsbeirates festlegen oder auch ausschließen. Gibt es über diesen Punkt keine Regelungen haben es die Eigentümer selbst in der Hand, ob sie mehrheitlich einen Verwaltungsbeirat ernennen wollen oder nicht. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen besteht der Verwaltungsbeirat aus drei Personen: einem Vorsitzenden sowie zwei Beisitzern.

Aufgaben des Verwaltungsbeirats

Der Verwaltungsbeirat ist Vermittler und Bindeglied zwischen WEG-Verwaltung und Eigentümergemeinschaft und erhält aus diesem Grund Einsicht in sämtliche wichtigen Verwaltungsunterlagen und Kostenvoranschläge. Des Weiteren sollen Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Rechnungslegungen und Kostenvoranschläge vor Beschlussfassung der Eigentümerversammlung durch den Verwaltungsbeirat geprüft und mit dessen Stellungnahme, welche nicht zwingend schriftlich zu erfolgen hat, versehen werden.

Weitere Rechte und Pflichten des Verwaltungsbeirates können per Beschlussfassung oder Vereinbarung festgelegt werden. Zu guter Letzt ist die Niederschrift der Eigentümerversammlungen vom Verwaltungsbeiratsvorsitzenden zu unterschreiben. Wir von [ruhr]quadrat - Ihrer Hausverwaltung Duisburg legen größten Wert auf eine enge, kooperative Zusammenarbeit mit Beiräten.